Für die Entlohnung anwaltlicher Vertretung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) und der Allgemeinen Honorarkriterien 2005 (AHK) der
Österreichischen Rechtsanwaltskammer, sowie das Notariatstarifgesetz (NTG).
In bestimmten Fällen empfiehlt es sich auch, die Abrechnung der anwaltlichen Leistung nach Stundensatz vorzunehmen oder eine Pauschalhonorarvereinbarung zu treffen. Das hängt von den Umständen
des Einzelfalles ab.
Ich lege großen Wert darauf, meine Leistungen zu fairen Bedingungen anzubieten und informiere Sie gerne darüber, wie sich das Honorar berechnet.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.rechtsanwaelte.at link: Online Info-Broschüre